Erstattet die Unfallversicherung die Nachhilfe-Kosten?

Allein in Niedersachsen gibt es laut gesetzlicher Unfallversicherung rund 130.000 meldepflichtige Schulunfälle pro Jahr, die vom Bänderriss im Sportunterricht bis zum schweren Verkehrsunfall auf dem Schulausflug reichen. In diesen Fällen sorgt die öffentliche Unfallkasse für die Regulierung. Was viele Eltern nicht wissen: Die Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände übernehmen je nach Hintergrund eventuell auch die Kosten für Nachhilfe.

Welche Schüler sind wobei versichert?

Für Schüler und Schülerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland greift die gesetzliche Unfallversicherung – egal ob es sich um einen privaten Träger oder eine öffentliche Schule handelt,

  • im Unterricht,
  • bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften,
  • während der Pausen,
  • in der schulischen Nachmittagsbetreuung,
  • auf dem Weg von und zur Schule,
  • bei Klassenfahrten und Ausflügen,
  • im Rahmen schulischer Praktika

Schulische Hilfen der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung

Neben den direkten Kosten für eine medizinische Versorgung und möglichen Rentenzahlungen können u.a. auch Unterrichtskosten im Krankenhaus übernommen werden. Eine weitere schulische Hilfe kann auch Einzelnachhilfe zu Hause sein, die wir gern für Sie und Ihre Familie übernehmen.

In einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird als Kriterium für eine schulische Hilfe angeführt, dass wegen der Unfallfolgen

  • ein erheblicher Leistungsrückstand droht oder bereits eingetreten ist,
  • die Versetzung oder der Schulabschluss ernsthaft gefährdet ist

Als Faustformel wird angegeben, das dieses der Fall ist, wenn der Unterricht in der Schule wegen des Unfalls länger als vier bis sechs Wochen versäumt wurde.

Wir erteilen Einzelnachhilfe während und nach dem Krankenhausaufenthalt

Erfahrungsgemäß sollten Sie selbst aktiv werden und die für Sie zuständige Unfallkasse direkt ansprechen, ob diese Form der Unterstützung für Ihren Sohn oder Ihre Tochter befürwortet wird. Sollten Sie dann ein schriftliches Angebot benötigen, so stellen wir Ihnen dieses gern zur Verfügung. Auch ein Direktabrechnung mit der gesetzlichen Schülerversicherung oder dem beauftragten Reha-Träger ist natürlich möglich.

 

Unfallkassen der öffentlichen Hand in Niedersachsen

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Berliner Platz 1 C (Ring-Center)
38102 Braunschweig
Tel.: 0531 27374-0
http://www.bs-guv.de

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Tel.: 0511 8707-0
http://www.guvh.de

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Tel.: 0511 8707-0
http://www.lukn.de

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
Gartenstraße 9
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 779090
http://www.guv-oldenburg.de

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Bertastraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 9895-555
http://www.fuk.de