Was ist eine Sprachlernklasse?

Um nach Deutschland zugewanderte Jugendliche und Kinder möglichst schnell an die deutsche Sprache und somit auch an den deutschen Regelunterricht heranzuführen, setzt Niedersachsen auf Sprachlernklassen.

Bedingungen einer Sprachlernklasse

  • mindestens zehn Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
  • maximal 16 Schüler und Schülerinnen
  • Unterricht kann jahrgangsübergreifend stattfinden
  • Lehrkraft mit DaZ-Zusatzqualifikation
  • falls notwendig, erfolgt eine Erstalphabetisierung
  • Besuchsdauer: ca. 12 Monate, kann aber jederzeit zugunsten einer Regelklasse verlassen werden
  • nach einer dreimonatigen Einstiegsphase beginnt schrittweise die Integration in Regelklassen bei ausgewählten Fächern (z.B. Sport, Musik) und gemeinsamen AGs

Diese Klassen können an jeder allgemeinbildenden Schule eingerichtet werden, in vielen Fällen werden aber zentrale Schulen festgelegt, an denen der Unterricht für SEK1-Schüler stattfindet. Im Schuljahr 2016/17 gab es knapp 700 Sprachlernklassen in ganz Niedersachsen.

 

Was geschieht nach der Sprachlernklasse?

Nach dem Wechsel in die Regelklassen benötigen viele Schüler und Schülerinnen auch weiterhin Unterstützung beim Erlernen und Vertiefen der deutschen Sprache, um nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in den anderen Fächern Schritt halten zu können.

In vielen Fällen ermöglicht das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung eine für die Familie kostenlose Einzelnachhilfe zu Hause. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Wie funktioniert das Bildungspaket?