Ja und Nein! Es hängt davon ab, welche Gesamtschule der Schüler oder die Schülerin besucht. An einer KGS gelten die gleichen Regeln wie an einer „normalen“ Haupt- oder Realschule. Hier kann am Ende der Jahrgänge 5 bis 9, an einem Gymnasium, bzw. Gymnasialzweig auch am Ende der Klasse 10 die Nichtversetzung drohen.

Kein Sitzenbleiben an der IGS

An der integrierten Gesamtschule gelten andere Regeln. Hier droht die Nichtversetzung frühestens am Ende der Klassenstufe 10. Die Grundidee besteht darin, dass Schüler, die hinter dem Lernstoff zurückhängen, intensiver im Unterricht unterstützt werden. In der Praxis sollte auch bei IGS-Schülern der SEK1 überprüft werden, ob es Sinn macht, den schulischen Rückstand mit einer gezielten Einzelnachhilfe zu Hause aufzuholen.

Hinweis: Der Text entspricht unserer Lesart für Niedersachsen – Verbindliche Auskünfte kann nur die Schule oder die Landesschulbehörde geben!


Hier haben wir Ihnen eine Reihe von Informationen rund um das Thema „Sitzenbleiben“ zusammengestellt – Gern stehen wir Ihnen auch für Fragen zur Verfügung: Kontakt zum ABACUS Team Rabeler

Was ist bei Epochalfächern zu beachten?
Versetzung gefährdet, Halbjahreszeugnis und Blauer Brief
Nachhilfe für Schüler an der Gesamtschule