Was können Eltern tun, die sich professionelle und individuell an das Kind angepasste persönliche Nachhilfe nicht leisten können?

Für Familien mit weniger Geld steht das Bildungspaket BUT Lernförderung zur Option. Wenn Sie leistungsberechtigt nach SGB II sind, bzw. Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerbergeld oder den Kinderzuschlag beziehen, können die Kosten der Nachhilfeleistung über das Bildungspaket des Landkreises übernommen werden. Für die Beantragung benötigen Sie eine Bestätigung von der Schule zur Notwendigkeit der Lernförderung Ihres Kindes.

Wichtig: Prüfen Sie, ob Sie nach dem 1.1.2023 durch die Anpassung der Bezugsgrenzen Anspruch auf Wohngeld haben – Dadurch hätten Ihre Kinder Anspruch auf kostenlose Nachhilfe!

Einzelheiten zur Beantragung eines Bildungsgutscheins für Lernförderung finden Sie auf unserer Seite: Kostenlose Nachhilfe mit Bildungsgutschein aus dem Bildungspaket

Oder rufen Sie uns einfach an! Gern informieren wir Sie persönlich über die Möglichkeiten einer kostenlosen Lernförderung.

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