Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ – wie kann der Lernstoff nachgeholt werden, der wegen Corona verpasst wurde?

Dass das Coronavirus seine Spuren ganz besonders auch in der Schullandschaft hinterlassen hat, liegt auf der Hand. Seit März 2020 ist das schulische Leben von Unsicherheit und Unruhe geprägt: Schulschließungen, Schulöffnungen, Homeschooling, Distanzunterricht, Präsenzunterricht, gar kein Unterricht? Der hohe pandemiebedingte Ausfall des regulären Präsenzunterrichts in der Schule hat bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen zu Lernrückständen und psychosozialen Belastungen geführt.

Seit dem Beschluss der Bundesregierung Anfang Mai, eine Milliarden-Hilfe zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie zu investieren, stellt sich für viele Betroffene – unterstützungsbedürftige Familien aber auch die unterstützungswilligen Anbieter und Schulen – die Frage nach der Umsetzung. Stehen mir Fördergelder zu und wie bekomme ich die Unterstützung, die mein Kind so dringend benötigt? Erhalten wir Anbieter von Nachhilfe neue Wege und Möglichkeiten, den betroffenen Familien schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten?

Die zwei Milliarden Euro Fördergelder vom Bund werden zur Hälfte für den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände zur Verfügung gestellt, zur anderen Hälfte für soziale und außerschulische Maßnahmen vorgesehen, die sich um die psychischen Folgen der Pandemie kümmern.

Das im Juni verabschiedete Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sieht demnach vier Förderbereiche vor:

  1. Abbau von Lernrückständen
  2. Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung
  3. Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
  4. Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Die Umsetzung der vom Bund beschlossenen Maßnahmen liegt in Länderhand. In Kooperation mit außerschulischen Institutionen (externe Nachhilfeanbieter, Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen) sollen zusätzliche Lern- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden. Niedersachsen hat rund 200 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm zu verwalten, zum Einsatz in Lernwerkstätten, Sommercamps oder auch private Nachhilfe zu Hause – nach Beginn des neuen Schuljahres auch unterrichtsbegleitend idurch Wochenendschulen und Kleingruppen. Auch ist eine vereinfachte Beantragung der Lernförderung über das bestehende Bildungspaket Bildung und Teilhabe (BUT) angedacht, um den Weg zur benötigten Lernförderung zu erleichtern.

Unsere Informationen zur Beantragung von Lernförderung über das BUT Bildungspaket finden Sie hier:

Kostenlose Nachhilfe mit Bildungsgutschein aus dem Bildungspaket

Die Ständige wissenschaftliche Kommission (StäwiKo) der Kultusministerkonferenz empfiehlt folgende fünf Punkte zum Aufholen der pandemiebedingten Lernlücken zu beachten:

  • Besonders betroffene Kinder und Jugendliche
  • Schulübergänge
  • Mathematik und Deutsch
  • Qualifizierung von zusätzlichem Personal
  • Evaluation der Maßnahmen

Die starke Beeinträchtigung der Schüler durch die Pandemie ist somit offiziell anerkannt, die konkrete Realisierung des Aufholpaketes in Niedersachsen hingegen noch nicht abschließend geklärt. Wie sieht die Realität aus und wie lassen sich die Lernrückstände, die einer Studie zufolge einen im günstigsten Fall drei Monaten umfassen, konkret abbauen? Lernstandserhebungen werden eingefordert, liegen aber aktuell noch nicht vor. Von zusätzlicher privater Nachhilfe auch in der Ferienzeit, vereinfachten Beantragungen von Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) bis hin zu Schulzeitverlängerungen (Samstag als Schultag) und Ausdünnen der Lehrpläne werden verschiedenste Konzepte diskutiert.

In Niedersachsen wurde Anfang Juli das vom Kultusministerium und Sozialministerium entwickelte Kinder- und Jugendprogramm „Startklar in die Zukunft“ in Höhe von 222 Millionen Euro vom Kabinett beschlossen. Durch zusätzliche schulinterne und außerschulische Angebote soll den niedersächsischen Familien geholfen werden, die pandemiebedingten Defizite auszugleichen – anhand von finanzieller Unterstützung nicht nur für die Lernförderung sondern auch die psychosoziale Wiedereingliederung, Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung.

Die Schulen in Niedersachsen erhalten demnach ein Sonderbudget in Höhe von 70 Millionen Euro, das zur Aufstockung der personellen Unterstützung (pädagogische Mitarbeiter Schulsozialarbeiter), Ausweitung der Schulpsychologie, Fortbildungen der Lehr- und Beratungskräfte, Optimierung der digitalen Lerninhalte und der technischen Schulausstattung eingesetzt werden soll. Sie haben außerdem auch die Möglichkeit, individuell zu agieren und aus dem Sonderbudget zusätzliches lehrendes Personal zu finanzieren, wie Studierende, pensionierte Lehrkräfte und auch außerschulische Partner wie die vhs und private Nachhilfe-Anbieter.

 

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