Bescheide behalten ihre Gültigkeit – Lernförderung muss nicht neu beantragt werden!
Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Viele Familien fragen sich deshalb, ob das Auswirkungen auf die Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hat.
Was kann auf den Bescheiden auftauchen?
Bei der Bewilligung von Lernförderung kann auf Bescheiden vorübergehend noch die alte Bezeichnung „Bürgergeld” stehen. Das ist dem Namenswechsel geschuldet. Nach unseren Recherchen hat die neue Bezeichnung keinen Einfluss auf die eigentliche Leistungsbewilligung.
Was bedeutet das für Sie?
- Ein bereits bewilligter Bescheid behält seine Gültigkeit.
- Die Nachhilfe kann wie geplant weiterlaufen.
- Allein wegen der Umbenennung müssen Sie die Lernförderung nicht neu beantragen.
Wichtig bleibt weiterhin: Läuft Ihre Bewilligung aus und besteht weiterhin Förderbedarf, sollten Sie sich etwa 4 bis 6 Wochen vor Ablauf um die Folgebewilligung kümmern, damit der Unterricht ohne Unterbrechung weitergehen kann. Über die Bewilligung entscheidet immer die zuständige Stelle (BuT-Stelle, Jobcenter oder Sozialamt).
Wer kann Lernförderung über BuT erhalten?
Familien, die Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Lernförderung beantragen. Bei einer Bewilligung entstehen für die genehmigte Lernförderung in der Regel keine Kosten. Entscheidend ist nicht allein die Note, sondern ob das Erreichen der Lernziele gefährdet ist und die Schule einen Förderbedarf bestätigt.
Unsicher bei Ihrem Bescheid? Wir helfen gern.
Sie haben Fragen zu Ihrem Bescheid oder zur Antragstellung? Wir unterstützen Familien bei der Beantragung der Lernförderung, soweit die jeweilige Behörde dies zulässt. Unsere Nachhilfe findet ausschließlich als Einzelunterricht bei Ihnen zu Hause statt, von der 1. Klasse bis zum Abitur.
In diesen Regionen sind wir für Sie da
Das ABACUS Nachhilfe Team Rabeler betreut Familien im mittleren und östlichen Niedersachsen. Rufen Sie einfach die Nummer Ihrer Region an:
- Braunschweig: 0531-8789199
- Celle: 05141-2199364
- Gifhorn: 05371-8393703
- Hannover (Region Hannover): 0511-3365434
- Heidekreis: 05161-503965
- Helmstedt: 05351-3802273
- Hildesheim: 05121-6966863
- Lüchow-Dannenberg: 05841-9379549
- Peine: 05171-507964
- Salzgitter: 05341-186916
- Uelzen: 0581-2118778
- Wolfenbüttel: 05331-907442
- Wolfsburg: 05361-7009440
Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar. Per E-Mail erreichen Sie uns unter team-rabeler@abacus-nachhilfe.de.
Hinweis zu BuT-Bildungsgutscheinen: Diese nehmen wir aktuell in Braunschweig, Celle, Gifhorn, Helmstedt, Hildesheim, Peine, Uelzen, Wolfenbüttel, Wolfsburg und der Region Hannover an. In Lüchow-Dannenberg, Salzgitter und im Heidekreis nehmen wir derzeit keine Bildungsgutscheine an.
Ihr ABACUS Nachhilfe Team Rabeler
HInweis: Es handelt sich um keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern basiert auf unseren eigenen Recherchen. Verbindliche Auskünfte kann nur die ausstellende Behörde geben.