Ihr Kind ist schulpflichtig und der wichtige Arzttermin für Ihr Kind oder der 90igste Geburtstag der Oma in Bayern liegt in der Schulzeit? Den Unterricht schlichtweg zu schwänzen ist natürlich möglich, vermittelt den meisten Kindern aber ein schlechtes Gefühl oder bietet gar ein Rechtfertigung für späteres Fernbleiben von der Schule.

Der Klassenlehrer ist erster Ansprechpartner

In den meisten Schulen stellt eine eintägige Beurlaubung kein Problem dar, wenn dadurch nicht gerade eine wichtige Klassenarbeit ausfällt. Geben Sie Ihrem Kind einige Tage vorher den schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit. Hier sollte auch ein guter Grund – wie zum Beispiel ein wichtiger Arztbesuch – genannt werden. Der angegebene Grund sollte natürlich der Wahrheit entsprechen, sonst wird Ihr Kind die Tage vorher und nachher wahrscheinlich sehr in Sorge sein, sich zu „verplappern“.

Den Antrag können normalerweise die Klassenlehrer genehmigen, Ausnahmen gibt es häufig für den letzten und ersten Schultag rund um die Ferien. Hier wird häufig die Schulleitung eingeschaltet.

Die Regelungen unterscheiden sich von Schule zu Schule

Um die Abläufe an „Ihrer“ Schule kennen zu lernen, bietet sich der Besuch des ersten Elternabends an. Hier können Sie problemlos auch nach der üblichen Vorgehensweise bei der Befreiung vom Unterricht fragen. Alternativ können Sie auch auf der Webseite der Schule nachschauen. Vielfach werden dort solche Dinge genau beschrieben.