Versetzung gefährdet – Blauer Brief

Halbjahreszeugnis – Die Versetzung ist gefährdet!

Wichtig: Auch wenn der Hinweis auf die drohende Nichtversetzung im Halbjahreszeugnis in vielen Familien zu heftigen Diskussionen führt – Noch ist es nicht zu spät! Die meisten Schüler und Schülerinnen sind in der Lage, einzelne Fünfen in Deutsch, Mathe oder Englisch im zweiten Halbjahr aus eigener Kraft in eine Vier zu verwandeln. Eltern sollten daher auf jeden Fall auf Sanktionen und Strafen verzichten und mit Ihren Kindern klären, wie das zweite Halbjahr besser laufen kann.

Nachhilfe unterstützt bei der Aufholjagd

Wenn die Lücken in den Problemfächern zu groß sind oder es gar mehrere schwache Schulfächer gibt, sollten Sie über eine professionelle Nachhilfe zu Hause nachdenken. Wir von ABACUS unterstützen bereits seit über 25 Jahren erfolgreich Schüler und Schülerinnen beim schulischen Endspurt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – Wir informieren Sie gern.

Unser Tipp: Auch wenn es keinen Hinweis auf die gefährdete Versetzung im Halbjahreszeugnis gibt, sollen Sie handeln, wenn es „wackelige“ Fächer bei Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter gibt, Warten Sie nicht, bis der blaue Brief im Laufe des zweiten Halbjahres eintrifft!

Der Hinweis „Versetzung gefährdet“ auf dem Halbjahreszeugnis wird von vielen Schülern noch relativ gelassen aufgenommen, während bei den Eltern bereits die Alarmglocken schrillen. Spätestens aber wenn der gefürchtete blauen Brief auftaucht, gerät das schulische Leben der betroffenen Jugendlichen in der Regel aus den Fugen. Hier finden Sie Antworten auf einige der drängenden Fragen.

Blauer Brief – Versetzung gefährdet!

Bei kaum einem Thema herrscht so viel Unsicherheit wie bei den blauen Briefen. Viele Schüler und auch Eltern glauben, dass die Versetzung sicher ist, wenn Sie im April keinen Brief mit dem Hinweis auf die drohende Nichtversetzung erhalten haben. Aber trifft das zu?

Blaue Briefe in Niedersachsen – Wann werden Sie verschickt?

Die Regelung der Benachrichtigung zur drohenden Nichtversetzung ist Ländersache und wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In Niedersachen informiert die Schule die Eltern (oder den volljährigen Schüler) rechtzeitig, wenn die Versetzung gefährdet ist. Entscheiden tut hierüber die Klassenkonferenz und rechtzeitig bedeutet: Entweder gibt es eine Bemerkung im Halbjahreszeugnis oder es wird bis zum 30. April eine schriftliche Benachrichtigung verschickt.

Wird man auf jeden Fall versetzt, wenn bis Anfang Mai kein blauer Brief eingetroffen ist?

Wer allerdings glaubt, dass damit die Versetzung sicher ist, hat sich getäuscht. Wenn die schulischen Leistungen nach dem 30.4 deutlich absacken, kann die Schule bis vier Wochen vor Beginn der Sommerferien eine schriftliche Benachrichtigung über die Gefahr des Sitzenbleibens abschicken.

Klare Ermahnung zum schulischen Endspurt
Die zwei ersten Mitteilungsformen – auf dem Zeugnis oder per schriftlicher Aprilwarnung – sind klare Mahnungen an den Schüler, dass es an der Zeit ist, sich intensiv um eine Verbesserung in der Schule zu bemühen. Was sind Auslöser für diesen Warnschuss? In der Regel stehen ein oder mehrere Noten auf Fünf oder gar Sechs, es reicht aber auch, wenn mehrere Fächer auf 4 minus stehen und die Lehrer der Klassenkonferenz ein weiteres Abrutschen befürchten. Spätestens mit dem Eintreffen dieser Info sollten sich Eltern und Schüler intensiv mit der Frage beschäftigen, mit welcher Strategie die jeweiligen Noten in den letzten Monaten noch verbessert werden können.

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Oft lässt sich die Versetzung noch retten
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in vielen Fällen die Versetzung noch zu schaffen ist, wenn Eltern und Schüler gemeinsam handeln statt den Kopf in den Sand zu stecken und auf das Prinzip Hoffnung zu setzen. Wer nach diesem Warnsignal – und nicht anderes ist ein blauer Brief – jedoch nichts an seinem Lernverhalten und Auftreten in der Schule ändert, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Schuljahr wiederholen müssen.

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht unter der Quelle: http://rabeler.abacus-nachhilfe.de/tipps-und-neuigkeiten-fuer-eltern/blauer-brief-versetzung-gefaehrdet.html

Blauer Brief kurz vor den Sommerferien – Alarmsignal rot!
Trifft das gefürchtete schulische Mahnschreiben tatsächlich erst fünf oder sechs Wochen vor den Sommerferien ein, so bedeutet das meiner Meinung nach vor allem eine Legitimation der Schule für eine fast schon feststehende Entscheidung. Meine klare Empfehlung an alle Eltern: Nehmen Sie sofort Kontakt zum Klassenlehrer auf, um zu klären, was jetzt passieren muss, um doch noch die Versetzung zu schaffen.

Notenausgleich – So klappt es doch noch mit der Versetzung

Grundsätzlich werden Schüler und Schülerinnen in die nächsthöhere Klasse versetzt, wenn Sie in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens die Note Vier erreichen. Aber wie sieht es aus, wenn ein oder mehrere Fächer auf Fünf oder gar Sechs stehen?

Notenausgleich – trotz mangelhafter Noten nicht sitzen bleiben

Die Entscheidung über Versetzung oder Nicht-Versetzung trifft die Klassenkonferenz. Hierbei werden alle Noten herangezogen, die im Jahresendzeugnis stehen. Einzige Ausnahme sind die Noten von Epochalfächern, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet worden sind. Von den Schülern häufig nicht ernst genommen und den Eltern nicht unbedingt bekannt, werden diese vermeintlich unwichtigen Nebenfächern mitunter zum Zünglein an der Waage.

Grundsätzlich muss jede nicht ausreichende Leistung in einem Schulfach ausgeglichen werden, die einzige Ausnahme gibt es bei einem Mangelhaft im Zeugnis. Dann reicht es, wenn alle anderen Fächer auf Vier stehen. Ansonsten gelten folgende Regeln:

  • Mangelhafte Leistungen in zwei Fächern: Ausgleich durch befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern
  • Ungenügende Leistungen in einem Fach: Gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern.
  • Sobald drei oder mehr Fächer schlechter als ausreichend sind, wird die Situation deutlich komplizierter. Je nach Schulform und den jeweiligen Fächern ist zum Teil noch ein Ausgleich möglich, die Sinnhaftigkeit einer Versetzung sollte aber auf jeden Fall sehr sorgfältig durchdacht werden.

Anforderungen an Ausgleichsfächer

Entscheidend ist die Stundenzahl in der Stundentafel: Das Ausgleichsfach darf maximal eine Stunde weniger unterrichtet werden als das auszugleichende Fach. Ausgleichsfach kann auch ein Wahlpflichtfach, ein Wahlpflichtkurs, ein Wahlfach oder ein wahlfreier Kurs sein.

Eine Einschränkung dieser Regel gilt für die Realschule, das Gymnasium, die jeweiligen Zweigen der Oberschulen, sowie KGS und IGS. Hier können die Fächer Deutsch, die Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden.

Eine Besonderheit bei Haupt-, Real-, und Oberschulen: Bei Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung kann eine „4“ auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurs) als Ausgleich für eine „5“ in G-Kursen (grundlegender Anspruch) und in Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung genutzt werden. Es muss also in dem Fall keine „3“ sein. Das gleiche gilt in der Oberschule, wo eine „4“ in einem Z-Kurs (zusätzliche Anspruchsebene) eine „5“ in einem E-oder G-Kurs ausgleichen kann.

Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz, nicht der Taschenrechner!

Im offiziellen Text steht „Wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im höheren Schuljahrgang erwartet werden kann, können bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern ausgeglichen werden“. Das „können“ bedeutet für mich, dass die Klassenkonferenz entscheiden kann, ob Sie von der Ausgleichsregelung Gebrauch macht (oder auch nicht).

Noten sind nicht alles – die Perspektive entscheidet mit

Neben den Leistungen im Schuljahr können von der Klassenkonferenz auch außerschulische Einflüsse bei der Entscheidung für oder gegen eine Versetzung berücksichtigt werden. Lange Krankheiten, lang andauernde Unterrichtsausfälle, Schulwechsel, Rückkehr aus dem Ausland oder auch familiäre Probleme können hier die Entscheidung beeinflussen.

Wenn die Klassenkonferenz eine erfolgreiche Mitarbeit im höheren Schuljahrgang erwartet, kann also auch trotz fehlendem Notenausgleich die Versetzung beschlossen werden. Wichtig ist bei solchen – nicht in der Schule zu suchenden – Ursachen dabei der Kontakt der Eltern zur Schule, je früher desto besser. So vermeidet man den Eindruck, auf den letzten Drücker die Versetzung sichern zu wollen.

P.S: Die obigen Ausführungen sind natürlich nicht rechtsverbindlich, sondern sind meine Lesart der Gesetze und Verordnungen. Zum Nachlesen gibt es hier den Link auf die Lesefassung des niedersächsischen Schulgesetzes

Der Bericht wurde entnommen aus meiner Veröffentlichung unter folgender Quelle: http://rabeler.abacus-nachhilfe.de/tipps-und-neuigkeiten-fuer-eltern/notenausgleich-so-klappt-es-doch-noch-mit-der-versetzung.html

Versetzung gefährdet?

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