Stützunterricht für kranke Schüler

§ 69 des niedersächsischen Schulgesetzes regelt die Schulpflicht in besonderen Fällen. Hier wird in Absatz 1 festgelegt: „Schülerinnen und Schülern, die infolge einer längerfristigen Erkrankung die Schule nicht besuchen können, soll Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus in angemessenem Umfang erteilt werden.“*.

Längerfristige Erkrankung wird definiert als länger als vier Wochen oder einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, in dem der Schüler mehr fehlt als an der Schule teilnehmen kann. Diese Tatsache muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Wichtig ist natürlich auch, dass die behandelnde Ärzte den geplanten Unterricht befürworten.

Einzel- oder Gruppennachhilfe je nach Aufenthaltsort

Im erläuternden Erlass wird geklärt, dass der Unterricht zu Hause in der Regel als Einzelunterricht von einer Lehrkraft der Schule erteilt wird, während der Unterricht im Krankenhaus im Gruppenunterricht erteilt wird. Für diesen Stützunterricht gibt es in großen Krankenhäusern, wie zum der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover eigene Krankenhausschulen. Maximal zulässig sind je nach Alter zwischen 5 und 12 Wochenstunden.

Erster Ansprechpartner für Hausunterricht ist immer die eigentliche Schule des erkrankten Schülers.

Wie lange Nachhilfe bei Krankheit dauert, haben wir Ihnen als Erfahrungsbericht aus unser Nachhilfe mit langzeitkranken Schüler zusammengestellt.

Wenn Sie unabhängig von Schule und Behörde Einzelnachhilfe zu Hause oder im Krankenhaus benötigen, so stehen wir Ihnen gern für ein erstes Telefonat zur Verfügung, die Abrechnung über die Unfallversicherung oder Reha-Träger ist uns selbstverständlich geläufig.

Nachhilfe oder doch lieber die Klasse wiederholen? Weiterlesen, welche Tipps und Faustformeln wir für Sie zusammengestellt haben: Wie schnell holen Schüler nach langer Krankheit den schulischen Rückstand auf?


*Wie immer bei rechtlichen Themen handelt es sich hier um die Lesart des Autors. Verbindliche Auskünfte zur Versorgung von Schülern im Krankenhaus mit Unterricht durch die Schule kann nur diese, die Landeschulbehörde oder das Kultusministerium geben.