Der Besuch einer staatlichen Berufsschule ist für die Schüler immer kostenlos, da hier der schulische Teil der dualen Berufsausbildung stattfindet, der vom Staat bereitgestellt wird. Der Schüler erfüllt hier seine Berufsschulpflicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil von 2002 zur Erstattung von Kosten der Berufsausbildung festgestellt, dass dem Auszubildenden nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden dürfen, die bei der Ausbildung entstehen.

Kosten hingegen, die durch Besuch der staatlichen Berufsschule entstehen, sind vom Azubi zu tragen: Das betrifft zum Beispiel Bücher, Hefte, Fahrkarten zur Schule etc. Auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Internat im Rahmen von Blockunterricht gehen zu Lasten des Berufsschülers. Informieren Sie sich hier aber auf jeden Fall bei Ihrem Arbeitgeber und der Bildungsstätte nach Bundes- und Landeszuschüssen.


Weiterführende Informationen: Nachhilfe an der Berufsschule