Die Zahl der Klassenarbeiten („zu zensierende schriftliche Lernkontrollen“) werden per Erlass durch das Kultusministerium geregelt. So wird beispielsweise im Erlass zur Arbeit am Gymnasium (Klassen 5 bis 10) in Niedersachsen festgelegt:

  • in einem dreistündigen Fach (pro Woche): 3 – 5 Klassenarbeiten
  • in einem vierstündigen Fach (pro Woche): 4 – 6 Klassenarbeiten
  • in einem fünfstündigen Fach (pro Woche): 5 – 7 Klassenarbeiten

Diese Angaben beziehen sich auf ein gesamtes Schuljahr, die Zahl der Arbeiten wird also in der Regel abhängig von der Stundentafel festgelegt.

Konkretes Beispiel:
Ihre Tochter hat in der sechsten Klasse an einem Gymnasium in beiden Halbjahren durchgängig vier Wochenstunden Mathe-Unterricht. Laut Erlass werden dementsprechend vier bis sechs Arbeiten in dem Schuljahr geschrieben. In der Praxis werden sich viele Schulen an der Länge der Schulhalbjahre orientieren und beispielsweise zwei Klassenarbeiten im ersten (kürzeren) und drei schriftliche Lernkontrollen im zweiten längeren Halbjahr einplanen.


Wenn Sie zur Vorbereitung der nächsten Klassenarbeiten auf der Suche nach einer qualifizierten Nachhilfe sind, stellen wir Ihnen gern unser Konzept vor.

 

 

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