Schulbezirke – Welche Schule muss mein Kind besuchen?

Grundsätzlich muss Ihr Kind eine Schule innerhalb des Schulbezirks besuchen, wenn der Schulträger einen Schulbezirk eingerichtet hat. Bei den Grundschulen ist dieses in Niedersachsen immer der Fall, bei den weiterführenden Schulen wird dieses in den verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt.

Wer hiervon abweichend sein Kind auf eine andere Schule schicken möchte, muss deutlich machen,

  • aus welchem pädagogischen Grund dieses notwendig ist, oder
  • worin die unzumutbare Härte bestehen würde, wenn die vorgesehene Schule besucht werden müsste

Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks

Wenn Sie eine solche Ausnahmeregelung beantragen möchten, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen bei der für Sie eigentlich zuständige Schule. Diese beteiligt die Wunschschule, den Schulträger und klärt die mögliche Schülerbeförderung. Zur Erteilung der Genehmigung müssen beide Schulen zustimmen, im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde,

Wenn Ihr Schulträger keine Schulbezirke eingerichtet hat, können Sie Ihr Kind auf jede Schule im Bereich Ihres Schulträgers schicken.

Details zu den Regelungen finden Sie im Niedersächsischen Schulgesetz, speziell im §63


Unabhängig von der besuchten Schule stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Schule und Nachhilfe gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an:

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